Bimos Magazin - Arbeitssicherheit - Diese Gesetze und Verordnungen sind wichtig

Arbeitssicherheit - Diese Gesetze und Verordnungen sind wichtig

Die Sicherheit bei und rund um die Arbeit ist für jedes Unternehmen ein signifikantes Thema, dem sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer intensiv widmen sollten. Der Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er sich um die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten sorgt, um Ausfälle oder Einschränkungen während der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Die Mitarbeiter handeln nicht nur im Interesse des Unternehmens, wenn sie sich an die Vorgaben des Arbeitsschutzes halten. Sie bleiben gesund und erhalten dauerhaft ihre Lebensqualität aufrecht. Die Relevanz des Arbeitsschutzes hat auch der Gesetzgeber erkannt und dieses Thema in Gesetzen und Verordnungen geregelt, um einen Standard der sicheren Arbeit zu etablieren. Welche Gesetze und Verordnungen für Industriearbeitsplätze besonders relevant sind, haben wir hier für Sie zusammengetragen.


Das Arbeitsschutzgesetz - Die Basis für sichere Arbeitsplätze


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit". Es setzt europäisches Recht in nationales um und ist für fast jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gültig. Ausgenommen sind nur Heimarbeiter, Angestellte in privaten Haushalten, Seefahrer oder Betriebszugehörige, die dem Bundesbergbaugesetz unterliegen.

Das Arbeitsschutzgesetz wurde in Kraft gesetzt, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten zu fördern und zu erhalten. Letztlich schafft das Gesetz für Arbeitsschutz eine rechtliche Grundlage für die menschengerechte Gestaltung von Arbeit. Grundsätzlich sollen

  • Gefahren vermieden oder möglichst geringgehalten werden,
  • arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und der Stand der Technik berücksichtigt werden,
  • kollektive Schutzmaßnahmen getroffen werden,
  • Technik, Organisation, soziale Beziehungen und Umwelt sachgerecht verknüpft werden,
  • klare und relevante Anweisungen gegeben werden.

Das Arbeitsschutzgesetz ist in seiner Formulierung eher allgemein gehalten. Es bildet die Basis, auf der spezifischere Verordnungen aufbauen können. Dazu gehört zum Beispiel die...


Arbeitsstättenverordnung - Sicherheit und Schutz an der Arbeitsstätte


Die Verordnung über Arbeitsstätten oder Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt das Arbeitsschutzgesetz um Mindestvorschriften. Werden Sie eingehalten, sind die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter beim Betreiben und Einrichten von Arbeitsstätten gewährleistet. Auch für Baustellen gilt die Arbeitsstättenverordnung. Die Verordnung enthält unter anderem Anforderungen an

  • Licht-, Klima- und Luftverhältnisse,
  • Sanitärbereiche,
  • Erholungsbereiche,
  • weitere soziale Einrichtungen,
  • den Nichtraucherschutz,
  • und die Barrierefreiheit.

Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt die Schutzziele eindeutig, lässt aber Maßnahmen und Lösungswege offen. So obliegt es dem Betrieb, jede Arbeitsstätte nach den jeweiligen Umständen entsprechend der Verordnung zu gestalten. Eine Hilfestellung dazu gibt auch hier die Gefährdungsbeurteilung.


Betriebssicherheitsverordnung - Der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln


Was die Arbeitsstättenverordnung für den Arbeitsplatz regelt, deckt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Arbeitsmittel ab. Sie setzt die europäische Richtlinie 2009/104/EG um. Hinter dem kompakten Titel "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" stehen eine ganze Reihe Regelungen über die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, die Arbeit mit sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen und ein umfassendes Schutzkonzept. Teil des Schutzkonzeptes ist auch hier die Gefährdungsbeurteilung. Außerdem besteht es aus

  • einer sicherheitstechnischen Bewertung in Bezug auf überwachungsbedürftige Anlagen,
  • dem Sicherheitsmaßstab, den der Stand der Technik vorgibt,
  • und Schutzmaßnahmen.
Außerdem geht es auf Mindestanforderungen ein, die Arbeitsmittel erfüllen müssen, um dem gesetzlichen Rahmen zu entsprechen.

Der Begriff "überwachungsbedürftige Anlagen" steht für Anlagen, die potenzielle Gefahren bergen. Kann ein Beschäftigter beim Betrieb der Anlage abstürzen, von einer Explosion erfasst oder durch Brand und Druck gefährdet werden, muss diese Anlage regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden. Zu solchen Anlagen gehören nicht nur offensichtlich gefährliche Geräte wie Dampfkesselanlagen oder Tankstellen. Auch Aufzüge und Feuerlöscher bedürfen einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle.


Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - Weniger Stress am Arbeitsplatz


Vor allem im produzierenden und im Baugewerbe ist die Belastung der Mitarbeiter durch Lärm und Vibrationen besonders hoch. Darum ist die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen" (LärmVibrationsArbSchV) in diesen Branchen eine relevante Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes. Sie gilt jedoch für alle Beschäftigungsbereiche. Ausnahmen bilden die Bundeswehr, die Schifffahrt und der Bergbau.

Die Verordnung legt die Grenzwerte für Lärm, Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen fest und zeigt auf, wie diese Werte ermittelt werden sollen. Die Grenzwerte sind ein Teil der Grundvorschriften, die das Gesetz zum Schutz von Beschäftigten vor Lärm, Vibrationen und deren gesundheitlichen Folgen vorsieht. Darüber hinaus gibt sie Technische Regeln vor, die unter dem Gesetz stehen.


Lastenhandhabungsverordnung - Rückengesundheit gesetzlich geregelt


Um Rückenproblemen am Arbeitsplatz vorzubeugen, wurde die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) erlassen. Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit“ verpflichtet den Arbeitgeber dazu, im Umgang mit Lasten Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Arbeitgeber muss laut Verordnung sicherstellen, dass

  • die Mitarbeiter die körperlichen Voraussetzungen zum Heben von Lasten besitzen,
  • die Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden
  • eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt wurde.

Die Lastenhandhabungsverordnung stellt die Mindestanforderung an den Arbeitgeber dar, sich um die Rückengesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Zum nachhaltigen Vorbeugen von Rückenschmerzen am Arbeitsplatz sollten zusätzlich die Prinzipien der Ergonomie beachtet werden.


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Unfallverhütungsvorschriften - Vorbeugen statt Nachsorgen


Die Unfallverhütungsvorschriften sind als Teil des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Unfallversicherung vom Arbeitsschutzgesetz abgekoppelt. Die Kosten bei Arbeitsunfällen werden von der Öffentlichen Hand über die Unfallkassen getragen. Darum stellen die Unfallverhütungsvorschriften verbindliche Pflichten für Unternehmen und Versicherte dar. Die Vorschriften enthalten

  • Maßnahmen, Einrichtungen und Anordnungen zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz, Berufskrankheiten oder Gesundheitseinschränkungen,
  • Anweisungen zum Verhalten der Beschäftigten zur Vermeidung von Unfällen,
  • arbeitsmedizinische Maßnahmen und Voraussetzungen, die der durchführende Arzt erfüllen muss,
  • die Sicherstellung der Ersten Hilfe
  • und die Zahl der Sicherheitsbeauftragten unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Unternehmen.

Die Kontrolle und Durchsetzung der Unfallverhütung ist Sache der Berufsgenossenschaften. Das Arbeitsschutzgesetz geht Hand in Hand mit den Unfallverhütungsvorschriften und müssen von jedem Unternehmen erfüllt werden.


Gefährdungsbeurteilung - Der erste Schritt zum aktiven Arbeitsschutz


Das Arbeitsschutzgesetz, alle darauf beruhenden Verordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften sehen eine Beurteilung der Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz vor, wenn die Arbeit oder die Umgebung sich ändern. Wird ein Arbeitsplatz neu eingerichtet, ändern sich die Bedingungen oder treten neue Erkenntnisse auf, muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Jeder Arbeitsplatz sollte in regelmäßigen Abständen auch unabhängig von Veränderungen beurteilt werden, um Schutzmaßnahmen für Arbeit und Gesundheit auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. So können Gefährdungen vorzeitig erkannt und abgestellt werden.

Die Beurteilung kann vom Arbeitgeber oder fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Der Weg zu einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung obliegt der jeweiligen Person. Allgemein führen folgende Punkte zum Ziel:

  1. Vorbereiten der Beurteilung
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen von Gefährdungen
  4. Festlegen von Maßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit
  7. Regelmäßige Wiederholung der Beurteilung

Am Ende der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber laut Dokumentationspflicht Nachweise über die Ergebnisse, die getroffenen Maßnahmen und die Überprüfung in schriftlicher Form aufbewahren. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen.


Sicheres Arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben - Genügt das?


Arbeitsschutz ist ein Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sehr beschäftigt. Der Arbeitnehmer hat ein Interesse an seiner körperlichen Gesundheit, während der Arbeitgeber die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter nachhaltig hochhalten möchte. Mit dem Arbeitsschutzgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften und den Verordnungen zum Arbeitsschutz ist ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, der beiden Parteien ermöglicht, die jeweiligen Ziele zu erreichen.
Jedoch ist Arbeitsschutz vor allem Chefsache. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, dem Arbeitnehmer gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Der Arbeitgeber kann dies annehmen und sein Verhalten zugunsten seiner Gesunderhaltung ändern. Dazu verpflichtet ist er nicht.
Damit den Gesetzen genüge getan wird, steht am Beginn eine Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze des Unternehmens und die Durchführung entsprechender Maßnahmen. Damit sind die meisten Vorgaben aus den Gesetzestexten bereits erfüllt und es wird eine grundlegend menschengerechte Arbeit ermöglicht. Für eine langfristige Gesunderhaltung der Mitarbeiter sollten die Arbeitsplätze zusätzlich nach dem Prinzip der Ergonomie gestaltet werden.


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