Bimos Magazin - Förderungsmöglichkeiten des BGM

Förderungsmöglichkeiten des BGM

Wer sein betriebliches Gesundheitsmanagement erfolgreich umsetzen möchte, muss anfangs Geld und vor allem Zeit investieren. Der Erfolg Ihres BGM kann die Ausgaben zwar mit Leichtigkeit wieder einsparen, bis dies allerdings sichtbar wird, muss sich in Geduld geübt werden. Dennoch bieten sich einige Möglichkeiten, auch schon während Ihres laufenden betrieblichen Gesundheitsmanagements Geld einzusparen oder Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.


Steuerliche Begünstigungen



Seit 2020 ist es Ihnen als Arbeitgeber gemäß §3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) möglich, pro Jahr für einen Mitarbeiter Ausgaben in bis zu 600 Euro Höhe steuerfrei zu tätigen. Voraussetzung ist, dass es sich um besondere Leistungen für die Gesundheit handelt, die den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Angestellten verbessern. Diese gesundheitsförderlichen Leistungen können Sie entweder selbst anbieten oder aber für Ihren Beschäftigten bezuschussen. Was alles unter Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zählt, unterliegt den Anforderungen der §§20 und 20a des Sozialgesetzbuch V (SGB). Die Paragrafen bestimmen über die Qualität, die Zweckbindung, Zertifizierung und Zielrichtung der Leistung. Beispiele für solche Leistungen oder auch Maßnahmen sind Bewegungsprogramme, gesunde Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention. Klassische Wellnessmassagen zählen allerdings nicht dazu.

Leistungen, die unter die verhaltensbezogene Prävention im Sinne des § 20 Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 SGB V fallen, werden nach einem festgelegten Verfahren des GKV-Spitzenverbandes zertifiziert. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, auf europäischer und internationaler Ebene. Die zentrale Prüfstelle Prävention legt fest, ob ein bestimmtes Angebot eine Zertifizierung und damit Förderung erhält oder eben nicht. Zu solchen verhaltensbezogenen Präventionskursen zählen Sport, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelprävention. Achten Sie deshalb darauf, dass Anbieter eines bestimmten Angebotes, beispielsweise eine Yogalehrerin, tatsächlich eine Zertifizierung und damit Förderung durch die zentrale Prüfstelle Prävention erhalten haben.

Ebenfalls im EStG, allerdings im §8 Abs. 2 Satz 11, enthalten, ist die Freigrenze für Sachbezüge. Diese bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, für jeden Mitarbeiter pro Monat Ausgaben bis zu 44 € lohnsteuerfrei zu tätigen. Diese Sachbezüge werden häufig in Form von Geldkarten oder Gutscheinen an die Beschäftigten ausgegeben. So können Sie beispielsweise Massagegutscheine für Ihre Mitarbeiter bereitstellen und Ihnen damit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten.


Unterstützung durch die Krankenkassen



Der GKV- Spitzenverband entwickelte einen Leitfaden Prävention, indem alle gesundheitsförderlichen Maßnahmen aufgeführt sind, die von den Krankenkassen durchgeführt und vor allem finanziell gefördert werden dürfen. Die Vorgaben des Präventivgesetzes, welches 2016 durch das Bundesministerium für Gesundheit verabschiedet wurde, waren maßgebend für diesen Leitfaden. Krankenkassen sind laut §§ 20 und 20b Sozialgesetzbuch V (SGB) dazu verpflichtet, Leistungen zur präventiven Gesundheitsförderung in Betrieben bereitzustellen und deren Umsetzung im Unternehmen zu begleiten. Ebenso wie bei der steuerlichen Förderung werden hier die gleichen Maßnahmen nach §§ 20 und 20a SGB V gemeint, die die Krankenkasse finanziell unterstützen darf. Zu solchen Präventionskursen zählen zum Beispiel:

  • Sportangebote, um Bewegungsmangel zu reduzieren
  • Entspannungskurse zur Stressbewältigung
  • Kurse zum Umgang mit Alkohol
  • Kurse über gesunde Ernährung

Da Ihnen neben der finanziellen Unterstützung auch eine Beratung der Krankenkassen zur Verfügung steht, ist es ratsam, sich über die BGF-Koordinierungsstelle zu informieren. Diese bietet Ihnen eine kostenfreie Beratung am Telefon oder vor Ort und ein Webportal (https://bgf-koordinierungsstelle.de/sachsen/). Dabei ist es egal, welcher Branche Ihr Betrieb angehört und welche Beschäftigtenzahl Sie vorweisen können. Bei Fragen zu Aktivitäten Ihrer Gesundheitsförderung und Fördermöglichkeiten für die individuelle Situation Ihres Unternehmens finden Sie hier Antworten.


BAFA- Förderungszuschuss



Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Förderungszuschuss für die Beratung während des BGM-Prozesses. Die Förderung wird durch das Bundesamt ausgestellt und wird kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern angeboten. Die Betriebe können sich von qualifizierten Beratern zu Fragen wie Wirtschaft, Finanzen, Personal und Organisation beratschlagen lassen. Je nach Bundesland variiert allerdings die Höhe des Zuschusses. Wenn Sie sich für die Förderung bewerben wollen, sollten Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Ihr Unternehmen ist nicht länger als zwei Jahre am Markt.
  2. Ihr Unternehmen ist ein Bestandsunternehmen. Dazu zählen alle Betriebe ab dem dritten Jahr der Gründung.
  3. Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unabhängig vom Alter des Betriebes.

Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie hier.


Firmenfahrrad-Leasing



Eine gute Möglichkeit, um einerseits die Bewegung Ihrer Mitarbeiter zu fördern und andererseits Geld einzusparen und steuerliche Vorteile zu nutzen, ist das Firmenfahrrad-Leasing. Besonders in Städten ist das Radfahren eine beliebte Fortbewegungsmöglichkeit geworden. Außerdem sind Radpendler zufriedener, weniger krank, entlasten Firmenparkplätze und schützen Umwelt und Natur. Im Gegensatz zum Auto fallen keine Tankkosten an und auch die Kosten der Anschaffung sind wesentlich geringer. In der Regel ist es bei einer Laufzeit von 36 Monaten kostenneutral für Sie als Arbeitgeber. Weiterhin sind Leasingraten meist voll als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Das Fahrrad kann durch seine dienstliche als auch private Nutzung als zusätzlicher Gehaltsbestandteil gesehen werden und senkt somit das zu versteuernde Einkommen des Mitarbeiters.

Für das Firmenfahrrad-Leasing gibt es zwei Vorgehensweisen. Entweder Sie als Unternehmen übernehmen die gesamte Rate und können diese als Betriebsausgaben absetzen. Oder Sie haben die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitnehmer die Rate zahlt. Dabei zahlen Sie zunächst die Raten an den Finanzanbieter und Ihr Mitarbeiter zahlt dasselbe über sein Bruttogehalt an das Unternehmen. Sie übernehmen dann beispielsweise Wartungskosten oder Versicherungsprämien.


Fazit: Die Möglichkeiten nutzen



Auch wenn das betriebliche Gesundheitsmanagement Investition seitens Ihres Unternehmens erfordert, gibt es einige Möglichkeiten, sich schon vor den Erfolgsergebnissen finanziell unter die Arme greifen zu lassen. Welche Optionen dabei für Ihren Betrieb persönlich am besten in Frage kommen, sollten Sie am besten mit Ihrem Steuerberater, den Krankenkassen und der Geschäftsführung festlegen. Je nach Größe und Branche Ihres Unternehmens bieten sich Ihnen unterschiedliche Wege, wie Sie Geld einsparen können und gleichzeitig Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement vorantreiben.


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